Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Unternehmen:

Maxim Altenhof, Einzelunternehmen für Webservices, besser bekannt als
Digital Phoenix | IT-Solutions Agency

§2 Geltungsbereich

Die Agency erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der Agency ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch die Agency bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

§3 Auftragserteilung

Aufträge werden mittels beidseitiger Vereinbarung erteilt. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn sich beide Parteien über die Konditionen im klaren sind. Eine Auftragserteilung erfordert grundsätzlich eine schriftliche Bestätigung, gesondert sind jedoch auch mündliche Absprachen gültig und bindend. Es gelten stets die AGBs.

§4 Vertragsabschluss

Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Gleichbedeutend mit der schriftlichen Bestätigung ist die erste Transaktion des Kunden zum jeweiligen Auftrag. Diese setzt nämlich den Erhalt der Rechnung und der AGB voraus und gibt genug Spielraum Widerspruch. Bei Online-Zahlungen ist die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen (AGB) verpflichtend.

§5 Vertragslaufzeiten & Kündigung

Vertragslaufzeiten werden grundsätzlich individuell festgelegt und in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Diese richten sich nach dem Aufwand der erbrachten Leistung und werden kulanzweise für monatliche Zahlungen den Kunden zur Verfügung gestellt.
Für Angebote der DP-Agency, bei denen eine Vertragslaufzeit gegeben ist, gelten die im Voraus definierten Vertragslaufzeiten von 24 Monaten. Die Angebote finden Sie unter §6 Pauschalangebote. Sollte mit dem Kunden eine andere Vereinbarung getroffen worden sein, wird diese Textform (E-Mail, Brief oder Fax) dokumentiert.
Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

    §6 Pauschalangebote

    Folgende Pauschalangebote werden von uns Angeboten:
    Business Website:
    Festpreis: 1.459,99€, Hosting optional hinzubuchbar. 
    Im Abo: Monatlich je 59,00€ für eine Vertragslaufzeit von mind. 24 Monaten. Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablaufdatum, danach verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

    Business Website Plus:
    Festpreis: 1.699,99€, Hosting optional hinzubuchbar. 
    Im Abo: Monatlich je 79,00€ für eine Vertragslaufzeit von mind. 24 Monaten. Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablaufdatum, danach verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

    Business Website Pro:
    Festpreis: 2.099,99€, Hosting optional hinzubuchbar. 
    Im Abo: Monatlich je 99,00€ für eine Vertragslaufzeit von mind. 24 Monaten. Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablaufdatum, danach verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

    §7 Auftragsablauf

    Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt die Agency die Arbeit auf. In gegebenen Fällen wie etwa dem Designen von Websites oder Grafiken erstellt die Agency einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des Entwurfs, Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Entwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des hier festgelegten Stunden- oder Tagessatzes von 70,00€/Stunde und 550,00€/Tag. Der Tagessatz tritt in kraft, sobald der gesamte Aufwand (nach individueller Schätzung durch die Agency) eine Grenze von 8 Stunden überschreitet.
    Für Leistungen im Bereich des Suchmaschinenmarketings, besser bekannt als SEO, ist ständiger Dialog über die Fortschritte unabdingbar. Auf Wunsch kann ein umfassender Bericht nach Erbringen der Leistung erstellt werden, die Agency stellt sich in jedem Fall dazu bereit.

    §8 Lieferzeit & Terminabsprachen

    Liefertermine und Terminabsprachen bedürfen der Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit dem entsprechend.

    §9 Abnahme

    Die Agency teilt dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann. Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen und darf sie nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung (auch in elektronischer Form) keine Abnahmeerklärung abgibt und sich auch sonst nicht äußert.

    §10 Zahlungsbedingungen

    Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Agency Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Sollte der Kunde einem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt haben, so obliegt der Agency die alleinige Verantwortung der fristgerechten Einlösung der Forderungen. Das selbe gilt für ähnliche Zahlungsverfahren, bei denen eine Abbuchung durch die Agency oder dem von der Agency beauftragten Zahlungsdienstleister zugestimmt wurde. Sollten diese Zahlungen vom Leitungsempfänger blockiert werden so mindert es keinesfalls die geltende Forderung.  
    Bei Nichtzahlung von Leistungen in form von Abo-Modellen wird vom Vertrag seitens der Agency zurückgetreten und es wird der gesamte erbrachte Aufwand in Rechnung gestellt. 

    §11 Obliegenheiten des Kunden

    Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Daten rechtzeitig und in der für den Auftrag geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die einzupflegende Inhalte für die zu erstellenden Internetseiten. Soweit die Agency dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Agency keine schriftliche Korrekturaufforderung zugeht.

    §12 Eigentumsvorbehalt

    Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich die Agency das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Agency – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung heraus verlangen. Der Aufwand wird schriftlich dokumentiert und richtet sich nach dem üblichen Stundensatz von 70,00€.

    §13 Urheberrechte und Referenznachweise

    Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen ist die Agency. Alle Entwürfe sowie das von das von der Agency erstellte Werk sind urheberrechtlich geschützt, aber auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet. Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten Nutzungsrechte. Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert werden. Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen. Eine vollständige Übertragung der Urheberrechte ist möglich und wird am Aufwand der erbrachten Leistung und dem Inhalt der erstellten Werke individuell gemessen und vertraglich festgehalten.

    §14 Gewährleistung und Mängel

    Die Agency verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Die Agency verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei verschuldeter Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Preises oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Agency weißt ausdrücklich darauf hin, dass auf die für den Auftrag eingesetzte oder verwendete Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Agency haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufenen werden.

    §15 Haftung

    Die Agency haftet für fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung und Mangelfreiheit der vertraglichen Leistungen. Die Agency haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agency nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt die Agency hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

    §16 Datenschutz und Geheimhaltung

    Soweit Daten an die Agency – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter den Vorgaben der Verordnung 2016/679 der EU – die sogenannte Datenschutzgrundverordnung. Die Agency verpflichtet sich keine während der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

    Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit hinsichtlich der Vertragsinhalte und über Kenntnisse die während der Vertragsabwicklung erworbenen wurden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

    §17 Rechte Dritter

    Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote und die guten Sitten verstoßen, sowie keine Rechte Dritter verletzt werden.

    Bei Verstoß gegen diese Pflichten sind die Agency berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergebenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.

    §18. Eigenwerbung

    Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Agency Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

    §19. Gerichtsstandort

    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Limburg Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    §20. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

    Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

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